Das Landratsamt erteilt der Fa. Glück eine neue Abgrabungsgenehmigung für das Douglasien-Wäldchen. Das bedeutet noch keine Rodungserlaubnis, aber zeigt die Uneinsichtigkeit der Behörde und der Fa. Glück.
Das Landratsamt erteilt der Fa. Glück eine neue Abgrabungsgenehmigung für das Douglasien-Wäldchen. Das bedeutet zwar noch keine Rodungserlaubnis, aber bringt eine neue Schärfe in das laufende Gerichtsverfahren. Den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes im bisherigen Eilverfahren scheint man ignorieren zu wollen. Das Landratsamt macht sich mit dem Kiesabbauer gemein und versucht alle Winkelzüge, hier doch noch eine Genehmigung durchzusetzen. Mit der bewährten anwaltlichen Unterstützung werden wir zusammen mit dem Bund Naturschutz gegen diese Genehmigung vorgehen.
Gegen den Bescheid des Landratsamtes hat nun auch die Gemeinde Planegg Rechtsmittel eingelegt. Das ist gut so, zeigt es doch, dass der Kiesabbau in unseren Wäldern in Zeiten des Klimawandels nicht mehr als zeitgerecht empfunden wird.
Das Grünzug-Netzwerk Würmtal wird den Bund Naturschutz weiter auf dem Klageweg unterstützen. Wenn wir uns hier durchsetzen, haben wir auch gute Chancen, Kiesabbau im Lochhamer Schlag und im Planegger Holz („Dickwiese“) zu verhindern.
Noch etwas ausführlicher:
Das Landratsamt München überrascht mit einer geänderten Auskiesungsgenehmigung (Änderungsbescheid) zugunsten der Fa. Glück im sogenannten „Douglaswäldchen“ in Planegg. Das Landratsamt ergänzt seinen alten Genehmigungsbescheid, der ihm durch Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) als „voraussichtlich rechtswidrig“ erklärt worden war.
Das Landratsamt findet, dass „das Interesse der Unternehmerin an der wirtschaftlichen Nutzung der Fläche gegenüber dem öffentliche Interesse an einem Erhalt der Bannwaldfläche“ überwiegt. Dies steht in klarem Widerspruch zum VGH-Beschluss.-Wirklich neue Argumente finden sich in dem Änderungsbescheid nicht.
Wer die Geschichte des Kiesabbaus im Würmtal kennt, den verwundert nicht, dass die Fa. Glück alles unternimmt, um auch noch den letzten Kieselstein aus Würmtaler Boden zu holen. Dass sich aber das Landratsamt so willfährig vor deren Karren spannen lässt, ist schon verstörend.
Der Beschluss des VGH ist ziemlich eindeutig: Kiesabbau im Bannwald ist praktisch kaum genehmigungsfähig. Selbst mit allen ins Feld geführten Ankündigungen möglicher Ausgleichsmaßnahmen muss die Genehmigungsbehörde das öffentliche Interesse am Erhalt des Bannwaldes gegen die privaten Interessen eines Kiesabbauunternehmens abwägen. Da hilft auch nicht, wie sowohl im Erstbescheid als auch im Änderungsbescheid wiederholt angeführt wird, dass es sich um eine für Kiesabbau vergleichsweise kleine Fläche handele. Der VGH führt dazu aus: „Aus der Überlegung heraus, dass gerade kleinere Waldflächen, insbesondere in der Nähe der Siedlungs- und Ballungszentren, wichtige Funktionen für das allgemeine Wohl ausüben, wurde auf die Flächengröße als bestimmendes Merkmal im Bayerischen Waldgesetz verzichtet“ und „Der Waldfunktionsplan für die Region München (S. 54) betont für Wälder mit – wie hier unbestrittener – Klimaschutzfunktion, dass diese nicht verkleinert werden sollen. Vor diesem Hintergrund kann die eher geringe Größe der zu rodenden Fläche kein Gesichtspunkt sein, der im Rahmen der Ermessensausübung für die Erteilung der Rodungserlaubnis streiten würde“.
Damit ist das Hauptargument des Landratsamtes schon durch den aktuellen VGH-Beschluss nichtig. Ähnlich verhält es sich mit weiteren aufgeführten Argumenten. Das GNW hat zusammen mit dem Bund Naturschutz Rechtsberatung eingeholt, dem Verwaltungsgericht eine ausführliche Stellungnahme zukommen lassen und wird weiter für den Erhalt der Würmtaler Wälder kämpfen. Ärgerlich ist nur, wieviel Aufwand dafür erforderlich ist und dass dabei ausgerechnet die Behörde verklagt werden muss, die das geltende Recht in der Praxis umsetzen muss.