Das Verwaltungsgericht hat die Klage der Firma Glück gegen den Bund Naturschutz in einem Eilverfahren abgewiesen. Damit ist auch die vom Landratsamt ergänzte Abgrabungsgenehmigung und die dafür notwendige Rodung des Douglasienwäldchens [Link zur Meldung vom 22.5.24] rechtswidrig.
Auch dieser Gerichtsbeschluss könnte in die zweite Instanz gehen. Außerdem steht das Hauptsacheverfahren noch aus.
Das Grünzug-Netzwerk Würmtal finanziert die Gerichtsverfahren zum größten Teil und ist deshalb auf weitere Spenden angewiesen [Link zum Spendenaufruf]. Das gilt auch für Verfahren, die ggf. notwendig werden, um den von der Firma Glück geplanten Kiesabbau im Lochhamer Schlag zu verhindern.
Hier die gemeinsame Pressemitteilung aller am Verfahren beteiligter Kiesabbaugegner: [PM als pdf-download]
