
Grünzug-Netzwerk Würmtal e.V. klagt gegen Bauschuttrecyclinganlage im
Planegger Grünzug: Kreislaufwirtschaft ja, aber nicht auf dem Rücken der Natur
Das Grünzug-Netzwerk Würmtal e.V. (GNW) hat beim Bayerischen Verwaltungsgericht Klage gegen die vom Landratsamt München erteilte Genehmigung für eine Bauschuttrecyclinganlage am Standort Planegg eingereicht. Die Anlage soll auf bisher unversiegelten Grün- und Ackerflächen errichtet werden. Während wir die Notwendigkeit einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft voll anerkennen, halten wir die Wahl dieses Standorts sowie die rechtliche Einordnung als privilegiertes Vorhaben für unzulässig.
„Unsere Position ist klar differenziert: Wir setzen uns seit Jahren erfolgreich gegen den Kiesabbau im Bannwald ein und sehen die Wiederverwertung von Baustoffen als essenziellen Baustein für eine nachhaltige Zukunft. Dennoch können wir die Genehmigung dieser konkreten Anlage in Planegg nicht akzeptieren“, so Malwina Andrassy, Vorsitzende des Grünzug-Netzwerk Würmtal e.V. „Das Problem ist nicht das Recycling an sich, sondern der Ort und die Art der Genehmigung. Wir befürchten, dass mit dieser Entscheidung ein Tor für ein Industrie- und Gewerbegebiet im geschützten Außenbereich geöffnet wird.“
Nach der gefestigten Rechtsprechung sind Bauschuttrecyclinganlagen gewerbliche Vorhaben, die planerisch zwingend in Industrie- oder Gewerbegebieten im Innenbereich angesiedelt werden müssen.
Unser zentrales Anliegen ist der Schutz der Landschaft und der Erholungsfunktion des Würmtals. Die geplante Anlage würde eine erhebliche Flächeninanspruchnahme und Staubemission mit sich bringen. Zusätzlich kritisieren wir die im Genehmigungsbescheid angenommene Einhaltung der Lärmschutzrichtwerte. Für den nächsten Wohnbereich gelten nämlich deutlich höhere Schutzanforderungen als in der Genehmigung berücksichtigt wurden.
„Mit den aktuellen Hitzeperioden erleben wir gerade die ersten Auswirkungen des Klimawandels. Dem Außenbereich kommt dabei eine immer wichtiger werdende Bedeutung als Frischluftschneise und als Naherholungsgebiet zu. Der Eingang zum Forst Kasten darf jetzt nicht noch zusätzlich mit einem emissionsträchtigen Betrieb verunstaltet werden.“ fasst Herbert Stepp, 2. Vorsitzender des GNW, zusammen.
Das GNW plant am 18. September eine Informationsveranstaltung im Kupferhaus Planegg für interessierte Bürger:innen, um Fragen rund um die Klage zu beantworten.