Dunkelgrün: Flächen gehören bereits der Gemeinde Planegg, weiß: die Gaststätten sind nicht betroffen.

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Der Gemeinderat Planegg hat am 29.Juni 2023 entschieden:

Was ist geschehen?

Der Bebauungsplan 16, also die baurechtlichen Bestimmungen, gelten in Zukunft nicht mehr für das Gebiet zwischen Germeringer und Bahnhofstraße.

Das planerische Ziel eines Landschaftsparks an der Würm wurde von der Mehrheit der gewählten Mitglieder des Planegger Gemeinderats aufgegeben.

Die visionäre Planung aus dem Jahr 1975 wurde auf einen kleinen Streifen an der Würm reduziert. Ein Konsens von über 5 Jahrzehnten wurde ohne Zwang aufgekündigt.

Wer stimmte für neues Baurecht?

15:9 für die Möglichkeit der Neubebauung!

Die Ratsmitglieder der CSU und der Bürgermeister wollten eine Neubebauung ermöglichen, ebenso die meisten Freien Wähler Dynamischen und die FDP – und auch die vier Ratsmitglieder der Partei Bündnis90/Die Grünen.

9 Stimmen für den Erhalt des Plans für den Landschaftspark:

Die grüne Gruppe 21 (Angelika Lawo und Eva Schreier)– die SPD (Felix Kempf, Roman Brugger, Christine Hallinger, Bela Bach) - die PPM (Peter von Schall und Philipp Pollems)- Dr. Cornelia David.

Was würde ein neuer Bebauungsplan 86 bringen?

Den Besitzern der Grundstücke und der Häuser entlang der Bräuhausstraße und der Pasinger Straße wird die Möglichkeit geschenkt, ein Haus abzureißen und ein neues zu bauen, sobald ein neuer Bebauungsplan 86 in Kraft tritt – was allerdings noch eine gewisse Zeit dauern wird.

Diese Häuser hatten bisher nur Bestandschutz – man konnte renovieren, aber nicht neu bauen.

Wer hatte die Idee?

Kein Anwohner hat einen Bauantrag eingereicht, niemand ist vor Gericht gezogen.

Der Verzicht auf die Vision des Landschaftsparks beruht auf einem Antrag der Grünen.

Diese Fraktion hatte die Sorge, die Gemeinde könne juristisch ihre Planungshoheit im Klagefall nicht weiter nutzen. So sollte man sich primär mit dem ufernahen Grünstreifen zufriedengeben.

So hat man lieber gleich den einzigartigen Plan aufgegeben, anstatt an die Kraft der Vision zu glauben und wie diese bisher Schritt für Schritt in die Realität umzusetzen.

Was war das Argument?

Auf dem Plan sieht es nett aus: Häuser an Straße - Grünstreifen an der Würm. Den einen geht es um das Baurecht, den B90/Grünen um den dünnen Streifen mit einem Weglein durch das Grün. Diesen soll die Gemeinde nun erwerben, wenn ein Grundstück verkauft wird.

Der Kauf durch die Gemeinde bringt aber keinen qualitativen Unterschied: Der Grünstreifen ist allein aus Gründen des Hochwasserschutzes nicht bebaubar.

Schadet ein neuer B-Plan?

Grundstückkäufe werden teuer.

Wenn wir für die Öffentlichkeit nun ein Vorkaufsrecht ziehen wollen, dann muss jeder Käufer- auch die Gemeinde – einen viel höheren Preis zahlen.

Die Vision derer, die den alten Bebauungsplan 16 behalten wollten?

Unsere Meinung: Der Landschaftspark wäre unser Planegger Central Park, unser Dorfanger, unsere Oase an der Würm.

Da können auch Häuser im Privatbesitz stehen.  Aber insbesondere die großen Grünflächen an der Bräuhausstraße, die soll die Gemeinde in naher Zukunft für die Bürger, für die Natur, für uns alle öffnen und bewahren.

Da wollen wir unter Bäumen sitzen, Kaffee trinken, Eis essen, Kindern beim Spielen zuschauen. Ältere können vom Ortszentrum aus schlendern und nahe dem Wasser Kühlung und Erholung finden.

Auch in unserer Gemeinde wohnen Menschen in kleinen Wohnungen – und viele sind nicht so mobil, dass man sie einfach in den Wald spazieren können.

Für die soll der Landschaftspark an eine Oase sein.

Der Grundsatz-Beschluss ist ein Richtungsentscheid -aber nicht das letzte Wort.

Das ist der Plan. Da bleiben wir dran.


 

Letzten Donnerstag, 29.6.2023, wurde 15:9 entschieden, dass der Bebauungsplan an der Würm geändert werden soll: Baurecht für den Bestand, kein Würmpark für die Allgemeinheit, wie ihn der alte Bebauungsplan aus 1975 für die künftigen Generationen schaffen wollte. Noch ist aber der neue Bebauungsplan nicht beschlossen. Lassen Sie uns weiter dafür engagieren, das Schlimmste zu verhindern! Presseberichte: Münchner Merkur, unser Würmtal, ...

Stellungnahmen einzelner Befürworter eines Würmparks (auch unten angehängt):

SPD-Fraktion
Eva Schreier (Gemeinderätin)
Malwina Andrassy (BUND Naturschutz Ortsgruppe Würmtal Nord)
Peter von Schall-Riaucour (Gemeinderat Planegg)
Dr. Herbert Stepp (Grünzug-Netzwerk Würmtal e.V.)

 

Parkanlage an der Würm

Vorgeschichte: Der Plan der Gemeinde von 1975

In der visionären Begründung für den Bebauungsplan 16 beiderseits der Würm zwischen Pasinger und Bräuhausstraße sowie Bahnhof und Germeringer Straße in Planegg von 1975 heißt es:

Öffentliche Grünfläche mit dem Nutzungszweck „Parkanlage“-lediglich auf dem Eckgrundstück ist eine Bebauung mit einem Gaststätten-Betrieb zulässig.

Sinn und Zweck des Bebauungsplans ist es, im Uferbereich der Würm eine die Ortschaft von Norden nach Süden durchziehende Grünanlage als Naherholungsfläche für die Allgemeinheit zu schaffen.

Eine teilweise Realisierung dieser Absicht wird bereits in absehbarer Zeit möglich, nachdem die Gemeinde schon in den vergangenen Jahren nahezu die Hälfte der im Planungsgebiet gelegenen Flächen für diesen Zweck erworben hat.

Die Gemeinde ist sich dessen bewusst, dass bei den übrigen Grundstücken, die mit Wohn-und Geschäftshäusern bebaut sind und in Privateigentum stehen, die Durchführung des Bebauungsplanes einen größeren Zeitraum in Anspruch nehmen wird.

Ein Bebauungsplan ist verbindlich. Er regelt die Art und Weise, in der eine Bebauung von Grundstücken möglich ist und die Nutzung der von Bebauung freizuhaltenden Flächen. So konnten also die Bürgermeister und Gemeinderäte in den 70er Jahren zum Wohl der Allgemeinheit einen Plan festlegen. Damals stand die Mehrheit dahinter- und der Plan gilt bis heute.

Ausgangslage heute aus dem Sachstand der Bauleitplanung der Gemeinde Planegg:

Der aus dem Jahr 1975 stammende Bebauungsplan Nr. 16 setzt für den Bereich Bahnhofstr./Bräuhausstr./Pasinger Str. eine öffentliche Grünfläche fest. Die dort bestehende Bebauung wurde durch den Bebauungsplan auf reinen Bestandsschutz gesetzt. Normenkontrollklagen wurden nicht erhoben.

Daher besteht derzeit kein Baurecht entlang der Bräuhausstraße und der Pasinger Straße. Die bestehende Bebauung genießt Bestandsschutz.

Mit der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche ist grundsätzlich für die Eigentümer ein Übernahmeanspruch bei Verkauf gegenüber der Gemeinde verbunden.

 

Der Bebauungsplan wird in Frage gestellt:

Der Antrag der Grünen will den Plan von 1975 aufgeben und die Errichtung neuer Gebäude erlauben.

Dieser Antrag hat 2020 eine knappe Mehrheit gefunden und stand am 15.5.23 zur Abstimmung im Ausschuss für Bauleitplanung.

Protokoll: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.07.2020:
Der Bebauungsplans Nr. 16 soll in Teilbereichen überarbeitet werden.

Beschluss:

Der Änderung oder Ersetzung des Bebauungsplan Nr. 16 wird grundsätzlich zugestimmt.

Ablehnung: 2         Zustimmung: 7

Gemeinderatsmitglieder Lawo und von Schall-Riaucour bitten um namentliche Nennung, dass sie sich dagegen ausgesprochen haben.

Ein Ausschuss kann gemäß der bayerischen Gemeindeordnung den Gemeinderat ersetzen und verbindliche Beschlüsse fassen.

Der Gemeinderat kann die Verwaltung bestimmter Geschäftszweige oder die Erledigung einzelner Angelegenheiten beschließenden Ausschüssen übertragen. (§ Art 32)

Mit einem Nachprüfungsantrag kann verlangt werden, dass die Entscheidung des Ausschusses im Gemeinderat überprüft und neu abgestimmt wird.

Das haben 13 Gemeinderäte schriftlich beantragt.

Das geschieht am Donnerstag, 28.Juni 2023 im Rathaus.

Entschieden wird:

Entweder der Bplan 16 aus dem Jahr 1975 bleibt

oder

ein neuer Bebauungsplan ist zu erarbeiten, der neue Gebäude zulässt.

 

Bedeutung für die gesamte Region

Der Schutz von Naturflächen ist ein Anliegen der gesamten Region, in der wir leben. Sie wurde 2020 im Flächennutzungsplan festgeschrieben. Hier die Rechtgrundlage:

(1) Die überörtlichen raumbedeutsamen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden

(2) 1Landschaftspläne sind Bestandteile der Flächennutzungspläne und Grünordnungspläne Bestandteile der Bebauungspläne. (BayNatSchG.Art.4)

 

Der Gemeinderat entscheidet für die Bürger von Planegg. Die Stimme Einwohner kann aber nur Gehör finden, wenn gut erklärt wird, was in ihrem Namen beschlossen wird.

Hier wird eine Errungenschaft aufgegeben, eine Chance verbaut.

Der Vorschlag zur Neuregelung ist schlechter als die bereits bestehende Regel.

 

Fragen zum bestehenden „Würmpark“ -Plan

  1. Vernichtet der jetzige BPlan 16 Wohnraum?

Ja. Ein baufälliges Gebäude, das sich im Besitz der Gemeinde befindet, muss abgerissen werden. Es diente nach dem Kauf als Obdachlosenunterkunft. Allerdings war die Unterbringung wenig komfortabel – und es wurde mit Strom geheizt.

  1. Haben wir in Planegg nicht schon genügend Grünflächen?

Nein. Unsere Grünflächen sind überall bedroht. In Bayern werden jeden Tag 11 ha freie Flächen bebaut. Auch wir in Planegg sind keine Insel der Seligen. Flächen im Trenngrün zwischen den Würmtal-Gemeinden schrumpfen, Wälder sind bedroht. Damit ist das Klima im Ort Veränderungen unterworfen, weil Frischluftschneisen zugebaut sind.

  1. Spüren wir das in der Bahnhofstraße, wenn das Würm-Ufer frei bleibt?

Ja. Straßenzüge in der Ortsmitte sind von Starkregen und Überhitzung in Folge des Klima-Wandels betroffen.

Die grüne Insel im Ortszentrum wird bei leider immer noch fortschreitendem Klimawandel ein willkommener etwas kühlerer Ort sein und für die Durchlüftung der ganzen Gemeinde einen zentralen Beitrag leisten.

  1. Nützen auch Flächen etwas, die gar nicht zusammenhängen?

Ja.  Ökologische Trittsteine entlang des Biotopverbundsystems Würmauen können nah beieinander liegen, müssen aber nicht aus einem zusammenhängenden Grundstück bestehen. Auch wenn die aktuelle Bebauung noch lange bestehen bleibt, ist mit einer Freihaltung von Flächen viel gewonnen.

  1. Werden private Grundbesitzer enteignet?

Nein.  Niemand wird etwas weggenommen. Alle Gebäude haben Bestandsschutz. Teilweise sind aber Häuser errichtet worden, wo heute der Hochwasserschutz eine Bebauung nicht mehr zulassen würde.

Die Häuser, wie sie stehen und gebaut sind, werden so noch lange stehen. Über ihre Zukunft werden künftige Generationen zu entscheiden haben.

  1. Kommt es bei der angespannten Lage am Wohnungsmarkt nicht auf jede einzelne Wohnung an?

Nein. Auf den betroffenen Grundstücken haben die Eigentümer ihr Baurecht schon maximal genutzt. Am Bahnhofsareal hat die Gemeinde außerdem jetzt Flächen im eigenen Besitz, auf dem sie auch Wohnbebauung realisieren kann.  Dabei geht es auch um bezahlbaren Wohnraum. Ein Baurecht am idyllischen Würmufer ist nicht mit sozialen Argumenten zu begründen – das ist ein sehr privilegiertes Wohnen.

  1. Ist ein Naherholungsgebiet an der Würm nicht ohnehin eine Utopie?

Nein. Der Plan wurde bereits teilweise umgesetzt. Die Gemeinde kann, bzw. muss dann sukzessive einen Park errichten, d.h. erworbene Gebäude abreißen. Das muss aber nicht unmittelbar nach Kauf geschehen. Immerhin wurde in den Achtziger Jahren die Würm in einem Teilbereich renaturiert, das Würmbad renoviert.

Damals war der Wille sichtbar. Sobald weitere Flächen verfügbar werden, sollte man das fortsetzen.

A. Lawo, Gemeiderätin

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 Die SPD-Fraktion im Planegger Gemeinderat:

Die SPD-Fraktion ist gegen die die Bebauung des Würmufers, weil nur dadurch das Ziel des BP 16, eine öffentlich zugängliche Parkanlage zu schaffen und die Aufenthaltsqualität im Ort zu verbessern, gewährleistet werden kann.
Zugleich entsteht damit eine Frischluftschneise, deren positive Auswirkungen auf das Klima im Ort in Zeiten des Klimawandels nicht zu unterschätzen sind.

Mit dem B-Plan 16 nahm in den 70er-Jahren eine visionäre Idee rechtliche Gestalt an: Die Würm sollte im zentralen Bereich Planeggs langfristig in möglichst großem Umfang allen Bürgerinnen und Bürgern zur Erholung zugänglich gemacht werden. In großen Teilen konnte das bereits realisiert werden und diese Grünflächen sind heute nicht mehr aus dem Planegger Ortszentrum weg zu denken. Allerdings hat sich in den letzten Jahren nicht mehr viel verändert. Ist es also nicht an der Zeit, sich mit dem Erreichten zufrieden zu geben und die noch bebauten Flächen auch wieder offiziell zur Bebauung vorzusehen? Als bei der ersten Behandlung des Antrags zur Ausarbeitung eines neuen Bebauungsplans ein derartiger Vorschlag von Seiten der Verwaltung kam, hat sich die SPD im Ausschuss dieser Position angeschlossen.
Die Überlegungen, einen Nachprüfungsantrag einzubringen, haben allerdings sowohl in der SPD-Fraktion als auch in der Partei einen erneuten und breiteren Diskussionsprozess ausgelöst. In der Folge kamen wir mehrheitlich zu dem Entschluss, dass die ursprüngliche Entscheidung die falsche war: Der bestehende Bebauungsplan ist in seinen Zielen gerade in diesen Zeiten klimatischer Veränderungen in höchstem Maße zeitgemäß und definitiv wert weiter verfolgt zu werden. Auch wenn Fortschritte nur auf lange Frist zu erreichen sind, bringt jede Ausweitung des Würmzugangs einen Beitrag zu einer gesteigerten Lebensqualität. Hier brauchen wir einen langen Atem und sollten uns nicht entmutigen lassen.
Wir stehen mit dieser Haltung nicht alleine und hoffen sehr, dass sich noch weitere Gemeinderatsmitglieder unserer Position anschließen werden. Es wäre eine wichtige Tat für ein langfristig lebenswertes Planegg.

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Eva Schreier, Gemeinderätin der grünen Gruppe 21:

Die Würm mitten in Planegg ist ein wesentlicher Beitrag zu unserer hohen
Lebensqualität.
Die kleinen Oasen schaffen eine hohe Aufenthaltsqualität, die wir nicht
VERBAUEN lassen wollen.

Der ursprüngliche Bebauungsplans von 1975 bietet eine Gelegenheit,
weitere öffentliche Grünflächen direkt am Fluss zu schaffen und diese zu
verbinden.
Besonders am Herzen liegt mir das Würmbad.
Mein Traum - eine zusammenhängende Grünfläche zwischen Pasinger- und
Bräuhausstrasse / Kirche - wäre durch eine Änderung des alten Plans
nicht mehr zu verwirklichen.

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 Malwina Andrassy, BUND Naturschutz Ortsgruppe Würmtal Nord:

Auch Planegg besitzt die Verantwortung, in unmittelbarer Nähe Artenschutz und somit  Artenvielfalt zu fördern. Dies bedingt verschiedene unter Schutz gestellte Standorte. Das Würmufer bietet einen idealen Lebensraum für wasserliebende Amphibien und Insekten. Gleichzeitig erschaffen wir eine unvergleichbare Kulisse für die Naherholung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort.

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 Peter von Schall-Riaucour, Gemeinderat PP&M:

Seit über 150 Jahren lieben die Planegger im Sommer ihr WürmBAD. Auch ich genieße diesen Treffpunkt vieler Bürger mit ihren Familien seit meiner Kindheit.

Im Jahre 1975 hatte man im Gemeinderat die Vision eines großen WürmPARKS. Man beschloss, dass in dem gesamten Areal ab sofort nicht mehr neu gebaut werden darf. Und dass die Gemeinde, immer wenn sich ihr die Gelegenheit bieten sollte, nach und nach die umliegenden Grundstücke erwerben soll, um so die Würm als Park allen Bürgern zugänglich zu machen.

Im Nordteil ist die Hälfte auch bereits geschafft. Doch nun ist dieser Wunschtraum im Ganzen in Gefahr und soll auf dem Altar kurzfristiger, politischer Gewinne geopfert werden:

Baurecht im Tausch gegen „Zugang“ zur Würm.

Das wäre kein Park mehr, so etwas ist bestenfalls ein Radlweg, eingepfercht von Neubauten für ganz Wenige. Das ist falsch! Das darf einfach nicht sein, gerade auch in Zeiten des Klimawandels!

JEDER PLANEGGER SOLLTE JETZT FÜR SEINEN WÜRMPARK AUFSTEHEN UND KÄMPFEN!

Peter von Schall-Riaucour

- Gemeinderat u.e.d. stellv. Bürgermeister Planegg / Fraktion PRO PLANEGG&MARTINSRIED (PP&M) –

- Initiator und Stifter des PLANEGGER UMWELTPREIS 2021, 2022 und 2023 –

- Im erweiterten Vorstand BUND Naturschutz, Ortsgruppe Würmtal Nord -

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 Dr. Herbert Stepp, Grünzug-Netzwerk Würmtal e.V.:

1975 hat der Planegger Gemeinderat unter SPD-Bürgermeister Naumann einen wirklich visionären Beschluss gefasst: ein Würmpark für Alle. Was für eine fantastische Idee! Und was für ein Weitblick! Auch wenn es sehr lange dauern kann, bis alle Grundstücke erworben sind. Immerhin: an der Tandlerschlucht ist es schon bald gelungen, die Würm ein Stückchen zu renaturieren und einen kleinen Park zu schaffen, den wir doch alle ganz wunderbar finden.

Von Teilen des aktuellen Planegger Gemeinderats wurde nun die Überlegung ins Spiel gebracht, ob man vielleicht schneller einen öffentlichen Zugang auf ganzer Länge zur Würm bekommen könnte. Man würde dem Bestand Baurecht geben, wenn die Grundeigner die Freiflächen bis zur Würm an die Gemeinde verkaufen würden. Das ist jedenfalls die verlautbarte Grundlage für einen Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Bauleitplanung und Verkehr, der am 29.6.2023 zur Nachprüfung durch den Gesamtgemeinderat ansteht.

Nun sind solche „Deals“, jemand Baurecht zu geben, wenn er Teile des Grundstücks verkauft oder zur öffentlichen Nutzung freigibt nicht rechtens. Das wird also nichts. Wenn nun trotzdem der alte Bebauungsplan neu aufgestellt werden soll, dann hat das

  1. noch ganz andere Zwecke, als schnell einen Würmzugang zu bekommen und
  2. diesen Würmzugang wird es dann erst recht nicht geben können.

Der bestehende Bebauungsplan ist die einzige Möglichkeit, einen Würmpark für Alle umzusetzen, auch wenn’s dauert. Die beiden Gaststätten mit Biergarten am nördlichen und südlichen Westufer sind ja nicht betroffen, sondern werden dem Würmpark eine exzellente Aufenthaltsqualität verleihen. Die Pasingerstraße ist zwar heute noch eine lärmende Verkehrsachse, aber bis der Würmpark Realität ist, wird sich die E-mobilität durchgesetzt haben und die Straße viel weniger stören. Die grüne Insel im Ortszentrum wird bei dann leider immer noch fortschreitendem Klimawandel eine willkommene Oase sein. Auch für die dringend benötigten ökologischen Trittsteine entlang des Biotopverbundsystems Würmauen wird Platz sein.

Es gibt so gut wie keinen Grund, diese Vision jetzt aufzugeben, auch wenn sie erst unsere Enkel vollumfänglich genießen können. Wohnraum wird die Gemeinde sowieso am Bahnhof schaffen. Das kann dann auch preisgünstiger Wohnraum sein, während an der Würm bei Verkauf und Neubau der freie Markt für Höchstpreise sorgen dürfte. Die Kostenfrage ist sehr langfristig angelegt. Selbst wenn der Gemeinde zwischendurch mal die Hände gebunden sein sollten, könnte man immer noch durch Verkauf von Gemeinde-Grundstücken den Ankauf durch Vorkaufsrecht finanzieren.

22.6.2023, H. Stepp, Planegger Gemeinderat von 2002 bis 2020

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