Dr. Herbert Stepp, Grünzug-Netzwerk Würmtal e.V.:
Meine persönliche Stellungnahme zum GR-Beschluss:
Das hätte es nicht gebraucht. Das Thema wurde in der letzten Wahlperiode in Zusammenhang mit der Aufstellung des neuen Flächennutzungsplans diskutiert. Da wurde klar, dass man das Thema durchaus mal ausführlicher diskutieren sollte. Aber ergebnisoffen! Was jetzt passiert ist, war der Versuch, seine eigene Meinung mal schnell in einer Ausschusssitzung durchzupeitschen. Vielleicht merkt ja keiner die Tragweite. Wäre auch beinahe gutgegangen. Nun hat man ein wenig breiter diskutiert, aber keineswegs alle Fragen beantwortet, es nicht mal ernsthaft versucht. Das finde ich sehr enttäuschend. Das ist auch respektlos gegenüber den Gemeinderät*innen aus 1975.
Es gibt keinerlei Zeitdruck für die Änderung des Bebauungsplans. Selbst wenn es zu einer juristischen Konfrontation kommen sollte, kann eine Überarbeitung, verbunden mit einer Veränderungssperre, jederzeit erfolgen. Solange sollte die Gemeinde die alte Idee umsetzen. Sicher ist da mal ein größerer Betrag für den Erwerb eines der Grundstücke zu stemmen. Wenn man aber die Würm für die Allgemeinheit großzügig frei machen will, dann wird man das hinkriegen. Notfalls durch den Verkauf anderer kleiner Grundstücke, die in Gemeindehand sind.
Man ist dabei, die Planungshoheit ausgerechnet an der Würm aufzugeben. Wozu, um alles in der Welt?
Ist denn eigentlich klar, was der neue Bebauungsplan für Konsequenzen haben kann? Der neue Umgriff sieht für jedes Grundstück eine viel kleinere Fläche vor, auf die sich das Baurecht bezieht. Damit schießen die sogenannte Grundflächenzahl und Geschoßflächenzahl, wichtige Kenngrößen im Baurecht in sonst nur in Gewerbegebieten übliche Dimensionen mit möglicherweise gravierenden Folgen für die Nachbarschaft. Das ist nur eine von mehreren kritischen Fragen.
Nun, wie geht es weiter? Auf jeden Fall muss zunächst der Fächennutzungsplan geändert werden, ein Verfahren, in dem auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet. Hier muss sich jeder, der sich die Idee des Würmparks nicht nehmen lassen will, einbringen. Es wird auch zu klären sein, ob ein Bürgerbegehren hier zulässig und aussichtsreich ist.
Meine Stellungnahme vor der Sitzung des GR am 25.6.:
1975 hat der Planegger Gemeinderat unter SPD-Bürgermeister Naumann einen wirklich visionären Beschluss gefasst: ein Würmpark für Alle. Was für eine fantastische Idee! Und was für ein Weitblick! Auch wenn es sehr lange dauern kann, bis alle Grundstücke erworben sind. Immerhin: an der Tandlerschlucht ist es schon bald gelungen, die Würm ein Stückchen zu renaturieren und einen kleinen Park zu schaffen, den wir doch alle ganz wunderbar finden.
Von Teilen des aktuellen Planegger Gemeinderats wurde nun die Überlegung ins Spiel gebracht, ob man vielleicht schneller einen öffentlichen Zugang auf ganzer Länge zur Würm bekommen könnte. Man würde dem Bestand Baurecht geben, wenn die Grundeigner die Freiflächen bis zur Würm an die Gemeinde verkaufen würden. Das ist jedenfalls die verlautbarte Grundlage für einen Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Bauleitplanung und Verkehr, der am 29.6.2023 zur Nachprüfung durch den Gesamtgemeinderat ansteht.
Nun sind solche „Deals“, jemand Baurecht zu geben, wenn er Teile des Grundstücks verkauft oder zur öffentlichen Nutzung freigibt nicht rechtens. Das wird also nichts. Wenn nun trotzdem der alte Bebauungsplan neu aufgestellt werden soll, dann hat das
- noch ganz andere Zwecke, als schnell einen Würmzugang zu bekommen und
- diesen Würmzugang wird es dann erst recht nicht geben können.
Der bestehende Bebauungsplan ist die einzige Möglichkeit, einen Würmpark für Alle umzusetzen, auch wenn’s dauert. Die beiden Gaststätten mit Biergarten am nördlichen und südlichen Westufer sind ja nicht betroffen, sondern werden dem Würmpark eine exzellente Aufenthaltsqualität verleihen. Die Pasingerstraße ist zwar heute noch eine lärmende Verkehrsachse, aber bis der Würmpark Realität ist, wird sich die E-mobilität durchgesetzt haben und die Straße viel weniger stören. Die grüne Insel im Ortszentrum wird bei dann leider immer noch fortschreitendem Klimawandel eine willkommene Oase sein. Auch für die dringend benötigten ökologischen Trittsteine entlang des Biotopverbundsystems Würmauen wird Platz sein.
Es gibt so gut wie keinen Grund, diese Vision jetzt aufzugeben, auch wenn sie erst unsere Enkel vollumfänglich genießen können. Wohnraum wird die Gemeinde sowieso am Bahnhof schaffen. Das kann dann auch preisgünstiger Wohnraum sein, während an der Würm bei Verkauf und Neubau der freie Markt für Höchstpreise sorgen dürfte. Die Kostenfrage ist sehr langfristig angelegt. Selbst wenn der Gemeinde zwischendurch mal die Hände gebunden sein sollten, könnte man immer noch durch Verkauf von Gemeinde-Grundstücken den Ankauf durch Vorkaufsrecht finanzieren.
22.6.2023, H. Stepp, Planegger Gemeinderat von 2002 bis 2020